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BGH: Eine in AGB enthaltene Einwilligung zu Werbezwecken kann sich auf mehrere Werbeformen beziehen

JudikaturDatenschutzrechtClemens ThieleZIIR 2018, 141 Heft 2 v. 1.5.2018

Deskriptoren: AGB eines TK-Unternehmens; Einwilligung zu Werbezwecken, wirksame; Opt-In-Klausel; Werbung, mediendifferenzierte; einziges Opt-In für mehrere Werbekanäle.

Normen: § 307 Abs 2 Nr 1, Abs 3 S 1 BGB, § 7 Abs 2 Nr 2, Nr 3 UWG, § 1 UKlaG

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