EuGH, 06.12.2017, C-230/16
Selektiver Luxuswarenvertrieb
Im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems dürfen Luxuswarenanbieter ihren Vertriebspartner verbieten, dass die vom System umfassten Luxusprodukte nicht über Drittplattformen außerhalb des Vertriebssystems vertrieben werden.