OGH, 22.11.2017, 15 Os 129/17k
Verhetzung auf Facebook
Der Verhetzungstatbestand nach § 283 StGB wird auf elektronischen Medien mit der Veröffentlichung verwirklicht, und bleibt solange verwirklicht, solange die feindselige Handlung abrufbar ist. Die Verjährung beginnt ungeachtet dessen mit der Veröffentlichung zu laufen.