Der österreichische Gesetzgeber hat bis zum 9.6.2018 die Unionsrichtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen umzusetzen. Für viele zwar im Schatten der Datenschutzgrundverordnung und E-Privacy-Verordnung stehend, enthält diese Richtlinie brisanten Inhalt. Wer heute die Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen verabsäumt, läuft Gefahr, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu verlieren.