Das durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz (BGBl I 120/2017) novellierte DSG 2000 (nunmehr „DSG“), mit dem das Datenschutzgesetz an die Vorgaben der DSGVO angepasst wurde, wurde noch vor seinem in Geltung treten (gemeinsam mit der DSGVO am 25.5.2018) neuerlich novelliert. Die Regierung hat nämlich mit dem Datenschutz-Deregulierungsgesetz, quasi in letzter Sekunde, vor allem Behörden und Unternehmen aus der unmittelbaren Strafbarkeitsdrohung herausgenommen: Während Erstgenannte generell der Strafverfolgung entzogen werden, müssen Zweitgenannte bei erstmaligen Verstößen bloß mit „Verwarnungen“ rechnen und erst dann Strafen einplanen!