Art 1 EuGRC, Art 8 EMRK, Art 10 EMRK, § 78 UrhG, § 1330 ABGB
Überwachungspflicht eines Providers, Persönlichkeitsrechte, Ehrenbeleidigung
Mit dem gegenständlichen Vorabentscheidungsersuchen des OGH vom 25.10.2017, 6 Ob 116/17 möchte dieser vom EuGH wissen, ob nach einem rechtswidrigen, gegen Persönlichkeitsrechte verstoßenden Verhalten der Betreiber auch dazu verpflichtet werden kann, auf die Vermeidung der Verbreitung weiterer Verstöße gegen diese Persönlichkeitsrechte zu achten, weil dies keine „allgemeine Verpflichtung“ zur Überwachung von „übermittelten oder gespeicherten Informationen“ im Sinne des Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG darstellt, sondern eine Verpflichtung aus einem konkreten rechtswidrigen Verhalten: