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OGH: Zur Verwendung eines Lichtbilds in einer Fernsehreportage

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2018, 87 Heft 1 v. 1.2.2018

Deskriptoren: Bildzitat; Fernsehreportage; Lichtbild; Berufsfotograf; unwesentliches Beiwerk; Zitatrecht.

Normen: § 42e UrhG, § 42f UrhG, § 74 Abs 1 UrhG, § 87 Abs 3 UrhG

Nach gefestigter Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat, dass das in einem Bericht jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hat und nicht nur dazu dient, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken.

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