OGH, 24.08.2017, 4 Ob 130/17x
Werbung für Reisebüroangebote im Internet
Das bloße Übernehmen von Angeboten eines Reisebüros in die eigene Website stellt eine Werbung für diese Angebote dar. Mit der bloßen Übernahme dieser Angebote des Reisebüros erfolgt aber keine Einbindung in den operativen Ablauf des Buchungsvorganges und damit auch keine bewilligungspflichtige Vermittlung von Reiseleistungen nach § 126 Abs 1 GewO.