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OLG Köln: Geldstrafe für Fotojournalist wegen unverpixelter Bild-Veröffentlichung

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2017, 457 Heft 4 v. 1.11.2017

Deskriptoren: Bildnisschutz im Strafrecht; Kunsturheberrecht: Verbreitung von Fotos ohne Zustimmung des Betroffenen; Pressefreiheit; Fotojournalist.

Normen: § 22 Abs 1 KUG, § 23 KUG, § 33 Abs 1 KUG

Ein Berufsfotograf macht sich wegen des unbefugten Verbreitens eines Bildnisses nach §§ 33 Abs 1 Nr 1, 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar, wenn er das – ohne Zustimmung des Abgebildeten angefertigte – Lichtbild eines angeblichen Ebola-Patienten an eine Medienredaktion weitergibt und nicht verhindert, dass das Foto unverpixelt veröffentlicht wird.

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