Deskriptoren: Elektronische Signatur; Schriftlichkeit; Email-Kündigung.
Normen: § 33 Abs 1 MRG, § 886 ABGB, § 4 Abs 1 SigG
Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im Allgemeinen „Unterschriftlichkeit“, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor.