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BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (zB Bitcoin), BMF AT/25.07.2017

Kurznachrichten und -Beiträge - TagungsberichteKurznachrichten und -beiträgeZIIR 2017, 256 Heft 3 v. 1.9.2017

(Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html)

ERTRAGSSTEUERN

Kryptowährungen wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.

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