(Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html)
ERTRAGSSTEUERN
Kryptowährungen wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.