Deskriptoren: 0180-Rufnummern; Grundtarif; Kunden-Hotlines; Service-Rufnummern; unlautere geschäftliche Handlung; Verbraucherschutzrichtlinie; Mehrwertnummer; Ortstarif, höherer.
Normen: Art 267 AEUV, Art 21 RL 2011/83/EU , § 312a BGB, § 6b KSchG
Der Begriff „Grundtarif“ ist nach der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU so auszulegen, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Service-Rufnummer eines Unternehmens die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen Festnetznummer oder Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.