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EuGH: Aus für Extrakosten bei 0180-Rufnummern

JudikaturE-Commerce RechtClemens ThieleZIIR 2017, 190 Heft 2 v. 1.5.2017

Deskriptoren: 0180-Rufnummern; Grundtarif; Kunden-Hotlines; Service-Rufnummern; unlautere geschäftliche Handlung; Verbraucherschutzrichtlinie; Mehrwertnummer; Ortstarif, höherer.

Normen: Art 267 AEUV, Art 21 RL 2011/83/EU , § 312a BGB, § 6b KSchG

Der Begriff „Grundtarif“ ist nach der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU so auszulegen, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Service-Rufnummer eines Unternehmens die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen Festnetznummer oder Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.

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