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VG Göttinger – Dashcams im Auto zur permanenten Verkehrsbeobachtung ist unzulässig

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2017, 169 Heft 2 v. 1.5.2017

Deskriptoren: Dash-Cams; informationelle Selbstbestimmung; Eigentumsschutz; Selbstschutz; permanente Verkehrsbeobachtung.

Normen: § 3 BDSG, § 6b BDSG, § 27 BDSG, § 38 BDSG

Eine Person ist bestimmt, wenn sie ohne weitere Identifikationsmerkmale klar zu erkennen ist. Auf welche Weise der Betroffene identifiziert werden kann, ist unerheblich. Bestimmbar ist eine Person, wenn auf sie Rückschlüsse möglich sind und sie damit individualisierbar ist.

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