OGH, 24.01.2017, 4 Ob 252/16m
kein UL-Anspruch wegen sittenwidrigen Markenrechtserwerbs
Allein der sittenwidrige Erwerb eines Markenrechts begründet noch keinen Anspruch von Mitbewerbern auf Unterlassung der Nutzung des betroffenen Zeichens. Vielmehr bedarf dieser Anspruch einer eigenständigen Grundlage im Kennzeichen- oder Lauterkeitsrecht.