Deskriptoren: Irreführende Werbung über die Verfügbarkeit eines Produkts; Bannerwerbung; Geo-Targeting; Werbung, irreführende.
Normen: § 2 Abs 1 dUWG, § 5 Abs 1 dUWG
Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs 1 Nr 3 UWG kann auch ein Unternehmen sein, dessen Waren oder Dienstleistungen die angesprochenen Verbraucher in dem Gebiet, in dem die beanstandete Werbung erscheint, nicht erwerben können.