Deskriptoren: Bilddaten; Handkamera; Aufzeichnung, digitale; Filmen von Flugbewegungen; Videoüberwachung, keine; Auskunftsrecht, keines.
Normen: § 26 DSG 2000, § 50a Abs 1 DSG 2000, § 50e DSG 2000
Aus den Bestimmungen des 9a. Abschnitts des DSG 2000 kann nicht abgeleitet werden, dass jede digitale Aufzeichnung bewegter Bilder eine Videoüberwachung ist.