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DSB: Digitale Aufzeichnung vs Videoüberwachung

JudikaturDatenschutzrechtClemens ThieleZIIR 2016, 449 Heft 4 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Bilddaten; Handkamera; Aufzeichnung, digitale; Filmen von Flugbewegungen; Videoüberwachung, keine; Auskunftsrecht, keines.

Normen: § 26 DSG 2000, § 50a Abs 1 DSG 2000, § 50e DSG 2000

Aus den Bestimmungen des 9a. Abschnitts des DSG 2000 kann nicht abgeleitet werden, dass jede digitale Aufzeichnung bewegter Bilder eine Videoüberwachung ist.

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