EuGH, 31.05.2016, C-117/15
öffentliche Wiedergabe einer Fernsehsendung
Eine öffentliche Wiedergabe ist sowohl nach Art 3 Abs 1 Info-RL als auch nach Art 8 Abs 2 der Vermiet- und Verleih-RL anhand derselben Auslegungskriterien zu beurteilen. Eine Verbreitung von Fernsehsendungen über Fernsehgeräte, die der Betreiber eines Rehab-Zentrums in seinen Räumlichkeiten installiert, stellt eine „öffentliche Wiedergabe“ dar.