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BVerfG: Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtZIIR 2016, 344 Heft 3 v. 1.9.2016

Deskriptoren: Sampleclearing; Sampling; Kunstfreiheit; Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller.

Normen: § 3 GG, § 5 GG, § 24 dUrhG, § 25 dUrhG

Die von Art 5 Abs 3 Satz 1 Grundgesetz geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, die Übernahme von Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Gegenstände als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen. Steht dieser Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in Urheber- oder Leistungsschutzrechte gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, so können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Kunstfreiheit zurückzutreten haben.

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