Deskriptoren: Auto-Complete-Funktion; Auto-Vervollständigungsfunktion; Namensrecht; Namensänderung.
Normen: § 51 Abs 1 Z 8b JN, § 83c Abs 3 JN, § 16 ABGB, § 43 ABGB, § 1 Abs 1 Z 1 NÄG, § 2 Abs 1 Z 11 NÄG, § 13 ECG, § 14 ECG
Die von der Suchmaschine Google verwendete Auto-Vervollständigungsfunktion bedeutet, dass bei Eingabe einer Anfrage in das Suchfeld Vorschläge zur automatischen Vervollständigung angezeigt werden, damit der Nutzer schneller finden kann, was er sucht.