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Nutzung der Browserverlaufsdaten bei exzessiver Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz im Kündigungsverfahren

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2016, 293 Heft 3 v. 1.9.2016

Deskriptoren: Browserdaten; Privatnutzung; Missbrauch; Kündigung.

Normen: § 626 BGB

Die fortwährend über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen andauernde und während der Arbeitszeit erfolgende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von knapp 40 Stunden berechtigt den Arbeitgeber wegen der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht auch dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung arbeitsvertraglich in Ausnahmefällen innerhalb der Arbeitspausen erlaubt ist.

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