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VG Greifswald, Urteil 21.04.2016, 3 A 413/14 – einfache Email erfüllt nicht gesetzlich angeordnetes Schriftformgebot

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/69ZIIR 2016, 289 Heft 3 v. 1.9.2016

VG Greifswald, 21.04.2016, 3 A 413/14
einfache Email erfüllt nicht gesetzlich angeordnetes Schriftformgebot

Eine nicht qualifiziert elektronisch signierte Email entspricht nicht einem gesetzlich angeordneten Schriftformerfordernis (hier: § 70 VwGO – ein Widerspruch ist in Schriftform einzulegen, wobei die eigenhändige Unterschrift des Widerspruchsführers gefordert wird).

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