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ArbG Hamburg, Urteil 13.04.2016, 27 CA 486/15 – Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragten

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/67ZIIR 2016, 288 Heft 3 v. 1.9.2016

ArbG Hamburg, 13.04.2016, 27 CA 486/15
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragten

Wenn nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist, dann kommt dem stellvertretenden Datenschutzbeauftragtem Kündigungsschutz wie einem Ersatzmitglied

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