ArbG Hamburg, 13.04.2016, 27 CA 486/15
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragten
Wenn nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist, dann kommt dem stellvertretenden Datenschutzbeauftragtem Kündigungsschutz wie einem Ersatzmitglied