EGMR, 12.01.2016, 61496/08
Mitarbeiterüberwachung „Yahoo Messenger“
Seite 286
Eine Überwachung der Nutzung eines Messengerdienstes (Hier: Yahoo-Messenger) eines Arbeitnehmers, der dieses nur zu Arbeitszwecken nutzen darf, durch den Arbeitgeber, verletzt nicht Art 8 EMRK, sofern die Überwachung nicht überschießend und die Identität der Kommunikationspartner nicht enthüllt worden ist.