EuGH, 22.10.2015, C-264/14
Währungstausch in Bitcoins ist USt befreit
Beim Umtausch von Bitcoins in herkömmliche Währungen und umgekehrt handelt es sich zwar um eine entgeltliche Dienstleistung iSd MwStSyst-RL, die aber nach Art 135 Abs 1 lit e leg cit als Umsatz im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln USt befreit ist.