Sehr geehrte Leser,
„Mögest Du in interessanten Zeiten leben“ wird ein asiatischer Glückwunsch kolportiert. In Wahrheit handelt es sich um einen chinesischen Fluch. Denn nichts stört den Harmoniebedürftigen mehr als unerwartete Umwälzungen.
Das Votum der Briten für einen Austritt oder jenes des VfGH für eine Wiederholung des Bundespräsidentenwahl mag überraschen. Letzteres entpuppt sich aber bei genauer Analyse (zB VfGH 9.11.1927, W I-2/27, VfSlg 888) als nicht unerwartet. Juristen, die dem Informationsrecht verschrieben sind, bleiben es gewohnt, sich an technisch-rasante Umwälzungen anzupassen und neue Sachverhalte in vorhandenes Normenmaterial einzupassen, um eben – hier und jetzt – zu entscheiden oder nachhaltig zu beraten.