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Datensicherheitsrecht in der Gesundheitstelematik –
insbesondere unter Berücksichtigung bedarfsorientierter Dienste/Cloud Computing

RezensionenKarin NeußlZIIR 2016, 251 Heft 2 v. 1.5.2016

Datensicherheit und Gesundheitsdaten – who cares?

Spätestens seit dem der Gesetzgeber das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und die ergänzende Gesundheitstelematikverordnung 2013 erlassen hat, sind Datenschutz und -sicherheit vor allem im Gesundheitsbereich wichtiger denn je. Die beiden Normen enthalten detaillierte Vorgaben zur Datensicherheit bei der Weitergabe von elektronischen Gesundheitsdaten und bei der Nutzung von Cloud-Diensten, beginnend von den allgemeinen Datensicherheitsvorgaben im DSG bis hin zu den spezifischen Regelungen im GTelG 2012 iVm GTelV 2013 und SigV 2008.

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