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OLG Graz: Richtigstellung der Parteibezeichnung von einem Pseudonym auf die (vermutlich) dahinterstehende Person

JudikaturPersönlichkeits-und MedienrechtStefan Schoeller , Markus ZeiringerZIIR 2016, 244 Heft 2 v. 1.5.2016

Deskriptoren: Pseudonym; Berichtigung der Parteienbezeichnung; Nick-Name; Online-Artikel.

Normen: § 31 MedienG, § 235 Abs 5 ZPO, § 75 Z 1 ZPO

Die Berichtigung der Parteibezeichnung gemäß § 235 Abs 5 ZPO von einem Pseudonym auf die hinter diesem Pseudonym (vermutete) existente Person, nämlich den Verfasser eines inkriminierten (Online-) Artikels, ist mit der in der Rechtsprechung für zulässig erklärten Richtigstellung der Parteibezeichnung von einer Scheingesellschaft auf die für sie Handelnden vergleichbar.

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