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LG Düsseldorf: I Like Button Integration in Website

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtZIIR 2016, 213 Heft 2 v. 1.5.2016

Deskriptoren: Soziale Netzwerke; I like Button; Plugin; Telemediendienst; Aufklärung.

Normen: § 3a UWG, § 15 TMG

Die Nutzung des Plugins „Gefällt mir“ auf einer Webseite, ohne die Nutzer der Internetseite vor der Übermittlung deren IP-Adresse und Browserstring an den Plugin-Bereitsteller über diesen Umstand aufzuklären, ist unlauter im Sinne des § 3a UWG iVm § 13 TMG.

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