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BGH: Widerruf von B2C-Fernabsatzverträgen ohne Begründung

JudikaturE-Commerce RechtZIIR 2016, 207 Heft 2 v. 1.5.2016

Deskriptoren: Widerruf; Fernabsatz; Missbrauch.

Normen: § 312b BGB (aF), § 312d BGB (aF), § 355 BGB (aF)

Der Widerruf von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen hängt grundsätzlich nur davon ab, ob der Widerruf fristgerecht erklärt worden ist.

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