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BAG: Private Videoüberwachung eines Arbeitnehmers

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2016, 185 Heft 2 v. 1.5.2016

Deskriptoren: Persönlichkeitsrechtsverletzung; Observation durch einen Detektiv.

Normen: Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 8 EMRK, § 3 BDSG, § 7 BDSG, § 823 BGB

Wenn eine Videoaufnahme die Identifizierbarkeit einer Person ermöglicht, dann handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG.

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