LG Hamburg, 03.11.2015, 312 O 21/15
Widerruf mittels Mehrwertnummer
Für die Ausübung des Widerrufsrechts iSd Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU ist auch die Angabe einer Mehrwertnummer zulässig, wenn der Unternehmen gegenüber dem Verbraucher nicht mehr als die reinen Kosten des Kommunikationsdienstes berechnet.