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LG Hamburg, Urteil 03.11.2015, 312 O 21/15 – Widerruf mittels Mehrwertnummer

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/29ZIIR 2016, 164 Heft 2 v. 1.5.2016

LG Hamburg, 03.11.2015, 312 O 21/15
Widerruf mittels Mehrwertnummer

Für die Ausübung des Widerrufsrechts iSd Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU ist auch die Angabe einer Mehrwertnummer zulässig, wenn der Unternehmen gegenüber dem Verbraucher nicht mehr als die reinen Kosten des Kommunikationsdienstes berechnet.

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