LArbG Düsseldorf, 16.09.2015, 12 Sa 630/15
Privatnutzung des Telefons
Trotz bestehender Erlaubnis auf Kosten des Arbeitgebers zu telefonieren, ist davon nicht umfasst, dass der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers bei einer Gewinnspielhotline anruft.