OGH, 24.03.2015, 4 Ob 21/15i
Software, freie Werknutzung, NI im Sicherungsverfahren
Eine freie Werknutzung an einer Software ist vom Gericht nur zu prüfen, wenn sich der Betroffene darauf beruft. Eine Nebenintervention ist im Provisorialverfahren nicht zulässig; eine Beitrittserklärung ist daher wirkungslos und unbeachtlich.