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OGH, Urteil 22.01.2015, 1 Ob 229/14d – Software-Lizenzvertrag

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/14ZIIR 2016, 162 Heft 2 v. 1.5.2016

OGH, 22.01.2015, 1 Ob 229/14d
Software-Lizenzvertrag

Eine Vereinbarung zur Einräumung eines Nutzungs- und Bearbeitungsrechts an einer Software auf unbestimmte Zeit, bei der der Lizenzgeber Eigentümer der Software bleibt, ist ein Bestandvertrag. Aktualisierungs-/Adaptierungspflichten des Lizenzgebers ergeben sich aus dem Bestandvertrag alleine nicht, vielmehr bedarf es dazu einer entsprechenden Vereinbarung.

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