OGH, 22.01.2015, 1 Ob 229/14d
Software-Lizenzvertrag
Eine Vereinbarung zur Einräumung eines Nutzungs- und Bearbeitungsrechts an einer Software auf unbestimmte Zeit, bei der der Lizenzgeber Eigentümer der Software bleibt, ist ein Bestandvertrag. Aktualisierungs-/Adaptierungspflichten des Lizenzgebers ergeben sich aus dem Bestandvertrag alleine nicht, vielmehr bedarf es dazu einer entsprechenden Vereinbarung.