Nachdem der EuGH mit seinem Urteil vom 6.10.2015, C-362/14 1, im Fall Schrems das zuvor geltende Safe-Habor-Abkommen für ungültig erklärt hatte2, kam es nach zweijähriger Verhandlungsphase zwischen der Europäischen Kommission und dem US-Handelsministerium am 2. Februar 2016 zu einer politischen Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken: den EU-US-Datenschutzschild3 („Privacy Shield“). Die Textentwürfe dazu wurden am 29. Februar 2016 in Form des Legislativpakets4 der Europäischen Kommission vorgelegt. Im Folgenden sollen wesentliche inhaltliche Eckpunkte des „Privacy Shield“ anhand der Informationen der Europäischen Kommission dargelegt werden.