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Der transatlantische Datenschutzschild („EU-US-Privacy Shield“)

Kurznachrichten und -BeiträgeMichael M. PachingerZIIR 2016, 135 Heft 2 v. 1.5.2016

Nachdem der EuGH mit seinem Urteil vom 6.10.2015, C-362/14 11EuGH 6.10.2015, C-362/14 (Maximilian Schrems/Data Protection Commissioner) = ZIIR 2015, 407., im Fall Schrems das zuvor geltende Safe-Habor-Abkommen für ungültig erklärt hatte22Dazu Pachinger, Nach dem EuGH-Urteil zu Safe Habor – Was tun und wie geht’s weiter? ecolex 2016, 115., kam es nach zweijähriger Verhandlungsphase zwischen der Europäischen Kommission und dem US-Handelsministerium am 2. Februar 2016 zu einer politischen Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken: den EU-US-Datenschutzschild33Pressemitteilung der Europäischen Kommission v 2.2.2016, IP/16/216. („Privacy Shield“). Die Textentwürfe dazu wurden am 29. Februar 2016 in Form des Legislativpakets44Das Legislativpaket ist abrufbar unter <http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-433_de.htm > (05.04.2016). der Europäischen Kommission vorgelegt. Im Folgenden sollen wesentliche inhaltliche Eckpunkte des „Privacy Shield“ anhand der Informationen der Europäischen Kommission dargelegt werden.

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