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VfGH hebt begründungsloses Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG 2000 als konventionswidrig auf

JudikaturDatenschutzrechtClemens ThieleZIIR 2016, 45 Heft 1 v. 1.2.2016

Deskriptoren: Widerspruchsrecht, datenschutzrechtliches; Datei, öffentliche; Verpflichtung zur Löschung von Daten aus einem Onlineportal; Meinungsäußerungsfreiheit.

Normen: § 28 Abs 2 DSG 2000, Art 10 MRK

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