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OGH, 28.10.2015, 9 Ob A 110/15i – WhatsApp-Mitteilung ist nicht schriftlich

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/7ZIIR 2016, 34 Heft 1 v. 1.2.2016

OGH, 28.10.2015, 9 ObA 110/15i
WhatsApp-Mitteilung ist nicht schriftlich

Durch das Einscannen eines schriftlichen Dokuments (hier: Kündigungsschreiben) und die daran anschließende Übermittlung via WhatsApp wird ein vereinbartes Schriftlichkeitsgebot nicht erfüllt.

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