OLG Hamm, 24.09.2015, I-27 W 104/15
Einladung zur Mitgliederversammlung per Email
Die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ist auch dann zulässig, wenn die Vereinssatzung eine schriftliche Einladung vorsieht.
OLG Hamm, 24.09.2015, I-27 W 104/15
Einladung zur Mitgliederversammlung per Email
Die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ist auch dann zulässig, wenn die Vereinssatzung eine schriftliche Einladung vorsieht.