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BGH, Beschluss 18.03.2015, XII ZB 424/14 – eingescanntes Dokument ist schriftlich

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/2ZIIR 2016, 33 Heft 1 v. 1.2.2016

BGH, 18.03.2015, XII ZB 424/14
eingescanntes Dokument ist schriftlich

Eine (pdf-)Datei, die durch Einscannen eines handschriftlich unterzeichneten Dokuments hergestellt wird (hier: eine Eingabe an das Gericht), genügt dem Unterschriftserfordernis.

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