Deskriptoren: Entschädigungsanspruch; gebotene Sorgfalt; Medieninhaber; Kenntnis der Verletzung; Löschung.
Normen: MedienG § 1 Abs 1 Z 8 lit c, MedienG § 6 Abs 2 Z 3a, StGB § 5 Abs 3, ECG § 16
Bei Kenntnis einer Äußerung, die einen der Tatbestände der §§ 6 bis 7c MedienG verwirklicht, ist der Medieninhaber verpflichtet, diese unverzüglich zu entfernen.