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BGH, Urteil 09.07.2015, I ZR 46/12 – Framing

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/114ZIIR 2015, 406 Heft 4 v. 1.11.2015

BGH, 09.07.2015, I ZR 46/12
Framing

Das Darstellen fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalts auf der eigenen Website mittels Framings (hier: YouTube-Video) bewirkt dann keine Urheberrechtsverletzung desjenigen, der den fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalt in die eigene Website einbindet, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte zunächst mit Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt wurden (hier: auf YouTube).

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