BGH, 09.07.2015, I ZR 46/12
Framing
Das Darstellen fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalts auf der eigenen Website mittels Framings (hier: YouTube-Video) bewirkt dann keine Urheberrechtsverletzung desjenigen, der den fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalt in die eigene Website einbindet, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte zunächst mit Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt wurden (hier: auf YouTube).