EuGH, 16.04.2015, Rs C-388/13
irreführende Praxis
Eine irreführende Geschäftspraxis liegt bereits dann vor, wenn eine falsche Auskunft auch nur einen Verbraucher betraf. Eine irreführende Geschäftspraxis braucht nicht mehr dahingehend geprüft zu werden, ob diese Praxis auch den beruflichen Sorgfaltserfordernissen widerspricht.