OLG Frankfurt, 12.03.2015, 6 U 218/14
CE-Kennzeichnung UWG-relevant
Wenn ein Händler Elektrogeräte ohne die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung anbietet, dann rechtfertigt dies nicht nur den Vorwurf unlauteren Verhaltens nach § 4 Nr 11 UWG, sondern auch nach § 5a Abs 2, Abs 4 UWG (Vorenthaltung wesentlicher Informationen).