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OLG Frankfurt, Urteil 29.01.2015, 6 U 63/14 – ArbeitnehmerüberlassungsG keine UWG-Relevanz

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/82ZIIR 2015, 275 Heft 3 v. 1.9.2015

OLG Frankfurt, 29.01.2015, 6 U 63/14
ArbeitnehmerüberlassungsG keine UWG-Relevanz

Die Vorschrift des § 1 AÜG, wonach die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung der behördlichen Erlaubnis bedarf, dient dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und stellt daher keine Marktverhaltensregelung nach § 4 Nr 11 UWG dar.

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