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EuGH, Urteil 22.01.2015, C-441/13 – Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/76ZIIR 2015, 275 Heft 3 v. 1.9.2015

EuGH, 22.01.2015, C-441/13
Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet

Art 5 Nr 3 EuGVVO (= Art 7 Nr 2 Brüssel-Ia-VO = EuGVVO neu, VO1215/2012) normiert die Zuständigkeit eines Gerichts bereits dann, wenn in dessen Sprengel die Website zugänglich ist. Die Zuständigkeit des Gerichts ist aber auf den Schaden beschränkt, der im Hoheitsgebiet seines Mitgliedstaats eingetreten ist.

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