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AG Hamburg, Urteil 09.01.2015, 36a C 40/14 – WPA2-Verschlüsselung für WLAN-Router

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/73ZIIR 2015, 274 Heft 3 v. 1.9.2015

AG Hamburg, 09.01.2015, 36a C 40/14
WPA2-Verschlüsselung für WLAN-Router

Ein werksseitig vergebener, sechszehnstelliger WPA2-Schlüssel ist als individuell vorgegebener Schlüssel zu qualifizieren und muss vom Betreiber des Routers nicht geändert werden. Eine Verletzung einer Prüfpflicht und damit einhergehend eine Störerhaftung des WLAN-Betreibers kann nicht geltend gemacht werden.

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