OGH, 15.12.2014, 6 Ob 6/14x
Veröffentlichung von Ermittlungsakten
Daten über den Verdacht der Begehung von Straftaten verletzen bei deren Verwendung grundsätzlich schutzwürdige Interessen des Betroffenen. Die Verwendung strafrechtsbezogener Daten verletzt die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen allerdings dann nicht, wenn einer der taxativ aufgezählten Verwendungsfälle des § 9 DSG (für sensible Daten) vorliegt.